Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Zur Sicherstellung der örtlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung greifen Kommunen sowohl auf öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Organisationsformen zurück. Hier sind Eigen- oder Regiebetriebe und Zusammenschlüsse in (Ab-)Wasser-/Zweckverbänden ebenso anzutreffen wie die Versorgung durch kommunale Stadtwerke oder Wasserversorgungsunternehmen.
Beratung
Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Wasserkonzessions- und Abwasserbeseitigungsverträgen stehen Kommunen vor der Herausforderung einer rechtssicheren Verfahrensgestaltung und der inhaltlichen Ausgestaltung der Verträge. Wichtige Themengebiete sind die Einführung bzw. die zulässige Höhe von Konzessionsabgaben, der Kommunalrabatt sowie die Sicherstellung der Grundversorgung mit Löschwasser.
Leistungen
Wir beraten alle Beteiligten der örtlichen Wasserver- und Abwasserentsorgung bei der Gestaltung von komplexen Organisationsmodellen und deren rechtsicherer Umsetzung. Hierzu gehören neben der Vorbereitung und Durchführung des europaweiten Wettbewerbs zur Vergabe z.B. von Betriebsführungs- und Bauverträgen auch die Beantwortung der damit zusammenhängenden Fragen der Gebühren- und Satzungsgestaltung sowie des Kommunalabgabenrechts.