Vergaberecht

Vergaberecht dient einem Zweck: öffentliche Auftraggeber sollen mithilfe von Wettbewerb gute Leistungen zu niedrigen Preisen beschaffen. Das Vergaberecht erscheint dabei vielen Beteiligten komplizierter und weniger flexibel als es tatsächlich ist. Denn wenn Vergabejuristen sich mit der Fachabteilung (Bedarfsträger) eng abstimmen, kann ein Wettbewerbsverfahren zu sehr guten Ergebnissen bei gleichzeitig niedrigen Preisen führen.

Die nachfolgenden Übersichten sollen Ihnen den Einstieg in das Vergaberecht erleichtern und Lösungen für ausgewählte Standard-Probleme visualisieren.

Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Vergabeverfahren von Beginn an.