Über uns

KEHR-RITZ BOCK KÖNIG – als Kanzlei kbk Rechtsanwälte stehen für mehr als 25 Jahre umfangreiche Erfahrung in der Rechtsberatung von Behörden und Unternehmen. Unsere Kernkompetenz liegt im Bereich der Infrastrukturnetze (z.B. Energie, IT/Telekommunikation, ÖPNV) sowie der Beschaffung von Leistungen für Bund, Länder, Kommunen und deren Organisationseinheiten.

Beraterpool

Der Beraterpool unserer Kanzlei besteht aus neun Rechtsanwält/innen an den Standorten Hannover und Berlin. Bundesweit vertrauen Mandanten unserer umfangreichen Expertise und unseren klaren Lösungen. Dank unseres Know-Hows decken wir von der Bedarfsplanung bis zur Überwachung der Umsetzung sämtliche Verfahrensschritte ab. Auf Wunsch übernehmen wir auch das gesamte Projekt- und Verfahrensmanagement.
Als hoch spezialisierte Kanzlei bieten wir eine individuelle Beratung, die den wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Bedürfnissen unserer Mandantschaft Rechnung trägt.

Mandanten

Unsere Mandanten sind überwiegend öffentliche Auftraggeber. Wir unterstützen diese bei der Durchführung von nationalen und europaweiten Ausschreibungs- und Wettbewerbsverfahren jeglicher Art und vertreten sie in Nachprüfungs- und Gerichtsverfahren. Weiter begleiten wir Netzübernahmen im Strom-, Gas-, Fernwärme- sowie im Wasser/Abwasserbereich.

Kernkompetenzen

Wir sind spezialisiert auf die Beratung öffentlicher Auftraggeber (insbesondere Bundesländer, Städte und Gemeinden) und Unternehmen aus dem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge (Stadtwerke, Netzgesellschaften, Unternehmen des ÖPNV etc.). Unsere Kernkompetenzen haben wir auf die optimale und umfangreiche Beratung dieses Mandantenkreises ausgerichtet.

Spezialkenntnisse

Zusätzlich bieten wir unseren Mandanten Spezialkenntnisse und langjährige Erfahrungen insbesondere im Vergaberecht, Energierecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-, Telekommunikations- und Personenbeförderungsrecht. In allen Bereichen vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich unter anderem bei der Durchführung von Wettbewerbsverfahren, in Genehmigungs- und Nachprüfungsverfahren, sowie bei Bedarf auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.