Energierecht

 In allen energierechtlichen Fragen beraten wir umfassend Städte und Gemeinden, Stadtwerke und Netzgesellschaften.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Energierecht sind dabei Konzessionsverträge, Netzübernahmen, Regulierung der Netzentgelte und erneuerbare Energien.

Konzessions­verträge

Deutschlandweit laufen in vielen Städten und Gemeinden die Konzessionsverträge für Strom, Gas, Trinkwasser und Nah-/Fernwärme aus. Daneben müssen viele Verfahren aufgrund der neuen Anforderungen der Rechtsprechung erneut durchgeführt werden (Wiederholungsverfahren). Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der Auswahl des neuen Konzessionsnehmers sowie Stadtwerke bei der Beteiligung an Konzessionierungsverfahren. Dabei legen wir ein ganz besonderes Augenmerk auf die rechtliche Unangreifbarkeit des Verfahrensergebnisses (Schärfung der Rügeobliegenheit, Präklusion, Schutzschriften). Auch begleiten wir die Realisierung eigener Stadtwerke oder anderer Betreibervarianten mit oder ohne privaten Beteiligungspartnern.

Gas, Wasserstoff, Wärme

Um die Klimaziele zu erreichen, muss sich die Gasversorgungssituation in Deutschland ändern. Klimaneutralen Gasen wie Wasserstoff und Biomethan kommt eine wachsende Bedeutung zu. Wir unterstützen Städte und Gemeinden, Stadtwerke und Netzgesellschaften, ihre strategischen Ziele für  eine sichere Versorgung sicherzustellen. Wir gestalten Verfahren zur Neuvergabe von Gas-Konzessionsverträgen, Wasserstoff- sowie Wärmekonzessionen.Wir beraten zu Nah- und Fernwärmekonzepten und führen europaweite Wettbewerbsverfahren hierzu durch.Wir begleiten außerdem Ausschreibungen zu kommunaler Wärmeplanung.

Um die Klimaziele zu erreichen, muss sich die Gasversorgungssituation in Deutschland ändern. Klimaneutralen Gasen wie Wasserstoff und Biomethan kommt eine wachsende Bedeutung zu. Wir unterstützen Städte und Gemeinden, Stadtwerke und Netzgesellschaften, ihre strategischen Ziele für  eine sichere Versorgung sicherzustellen. Wir gestalten Verfahren zur Neuvergabe von Gas-Konzessionsverträgen, Wasserstoff- sowie Wärmekonzessionen. Wir beraten zu Nah- und Fernwärmekonzepten und führen europaweite Wettbewerbsverfahren hierzu durch.Wir begleiten außerdem Ausschreibungen zu kommunaler Wärmeplanung.

Elektrizität und E-Mobilität

Die Anforderungen an die Stromversorgungnetze werden täglich komplexer. Für Netzbetreiber ergeben sich aus den komplexen Regelungen zur Regulierung (u.a. geregelt in EnWG, ARegV, StromNEV, GasNEV), insbesondere in Zusammenhang mit der Beantragung der Erlösobergrenzen bei der zuständigen Regulierungsbehörde, zahlreiche Rechtsfragen. Kommunen müssen alle 20 Jahre ihre Wegerechte neu vergeben . Mit unserer Unterstützung können sie die Interessen der örtlichen Gemeinschaft sicherstellen und weitere Standortvorteile wie z.B. die Ladeinfrastruktur generieren.

Erneuerbare Energien, insbesondere EEG und KWKG

Die rechtlichen Vorgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien unterliegen einer ständigen Novellierung durch den Gesetzgeber.
Hieraus folgt nicht nur für Anlagenbetreiber, sondern auch für die Netzbetreiber ein regelmäßiger Anpassungsbedarf
an die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben. Unsere Kanzlei berät sowohl gewerbliche Anlagenbetreiber als auch Stadtwerke und Netzgesellschaften bei Fragestellungen des EEG, KWKG und der zugehörigen Rechtsverordnungen.

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